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Dokumentation

Merkblätter

  • 4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
    4.02 Taggelder der IV
    4.03 Hilfsmittel der IV
    4.04 Invalidenrenten der IV
    4.05 Vergütung der Reisekosten in der IV
    4.06 Das IV-Verfahren
    4.07 Motorfahrzeuge der IV
    4.08 Hörgeräte der IV
    4.09 Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
    4.11 Versicherungsschutz während Eingliederungsmassnahmen der IV
    4.12 Früherfassung und Frühintervention
    4.13 Hilflosenentschädigungen der IV
    4.14 Assistenzbeitrag der IV
    4.15 Polydisziplinäre medizinische Gutachten
  • 5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
    5.02 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
  • 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
    2.02 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
    2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO
    2.04 Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
    2.05 Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    2.06 Hausdienstarbeit
    2.07 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende
    2.09 Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung
    2.10 Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO
    2.11 Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen
  • 3.01 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV
    3.02 Hilfsmittel der AHV
    3.03 Hinterlassenenrenten der AHV
    3.04 Flexibler Rentenbezug
    3.05 Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ
    3.06 Rentenvorausberechnung
    3.07 Hörgeräte der AHV
  • 10.01 Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen
    10.02 Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
    10.03 Informationen für Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
  • 11.01 Informationen für Flüchtlinge und Staatenlose
    880 Die Schweiz verlassen und in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ziehen
  • 1.01 Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)
    1.02 Splitting bei Scheidung
    1.03 Betreuungsgutschriften
    1.04 Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)
    1.05 Erläuterungen zur Kontenübersicht
    1.07 Erziehungsgutschriften
    1.2016 Änderungen auf 1. Januar 2016
  • Broschüre: Masszahlen der 1. Säule
    Brochure AI : Savez-vous que l'AI est là également pour les employeurs ?

Externe Zusammenarbeit

Leistungserbringer

Die IV-Stellen sind für die Verwaltung und Organisation der Vertragsbeziehungen mit den Anbietern von beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV zuständig.

Das Ziel dieser Massnahmen ist es, versicherte Personen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Zusätzlich zu den vertraglichen Aspekten führt das Kontraktmanagement (KMT) der IV-Stellen in Zusammenarbeit mit Fachkräften der beruflichen Eingliederung qualitative Leistungsbewertungen durch, verhandelt Tarife und analysiert den Bedarf an neuen Leistungen.

Jede IV-Stelle ist für die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern in ihrem Kanton zuständig.

Es gibt zwei Arten von Leistungserbringern:

  • Institutionen: Eingliederungs- oder Ausbildungszentren mit einer Vereinbarung mit der kantonalen IV-Stelle werden für Leistungen der IV mandatiert.
  • Coaches: die Leistungserbringer haben eine Vereinbarung mit der kantonalen IV-Stelle und unterstützen die versicherten Personen in deren Wiedereingliederung in die freie Wirtschaft in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern der Region. Die Anforderungen an die Coaches sind im hier untenstehenden Link zu finden.

Aufgrund unserer aktuellen Vereinbarungen mit Leistungserbringern ist unser Leistungskatalog vollständig abgedeckt. Das Kontraktmanagement sucht zurzeit keine neuen Anbieter.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den KMT-Service, entweder via E-Mail an managementcontrat@ecasfr.ch oder direkt per Post.

Anforderungen Coaches

Formulare für Leistungserbringer

Medizinische Begutachtungen

Wird ein IV-Gesuch eingereicht, muss die IV-Stelle für die Feststellung des Leistungsanspruchs alle wesentlichen Tatsachen abklären. Die IV-Stelle beschafft sich zu diesem Zweck unter anderem alle nötigen Informationen über den Gesundheitszustand der versicherten Person, insbesondere die Arztberichte der behandelnden Ärzte. Falls nötig, kann die IV-Stelle monodisziplinäre, bidisziplinäre oder polydisziplinäre medizinische Gutachten erstellen lassen bei unabhängigen Gutachtern oder medizinischen Gutachtenzentren.

Öffentliche Liste über beauftragte Sachverständige und Gutachterstellen der Invalidenversicherungs-Stelle des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 41b der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV):

Öffentliche Liste

IIZ

Ziel der IIZ ist es, die verschiedenen Sicherheits- und Integrationssysteme optimal aufeinander abzustimmen, damit die Angebote im Interesse der unterstützten Personen effizienter genutzt werden können. Die Zielsetzungen der einzelnen Institutionen, insbesondere die Ausbildung und berufliche Eingliederung, sollen mit Hilfe der interinstitutionellen Zusammenarbeit gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

fr.ch/iiz

Ausgleichskassen

Die Ausgleichskassen üben verschiedene administrative Funktionen aus, wie z.B. die Prüfung, ob die allgemeinen Versicherungsbedingungen für einen Leistungsanspruch erfüllt sind. Darüber hinaus berechnen sie die Höhe der Leistungen und sind für die Auszahlung der gewährten Beträge (Taggelder, Rente, Hilflosenentschädigung) verantwortlich.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ausgleichskasse des Kantons Freiburg