Die Integrationsmassnahmen
Integrationsmassnahmen sind ein Novum der 5. IV-Revision und sollen die Eingliederungschancen von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen verbessern. Es lassen sich folgende Integrationsmassnahmen unterscheiden:
- sozialberufliche Rehabilitationsmassnahmen (Gewöhnung an den Arbeitsprozess, Aufbau der Arbeitsmotivation, Stabilisierung der Persönlichkeit, Einüben der sozialen Grundelemente),
- Beschäftigungsmassnahmen (Ziel: Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Erhalt der Restarbeitsfähigkeit während der Wartephase bis zu einer beruflichen Eingliederungsmassnahme oder bis zum Finden einer geeigneten Arbeitsstelle, Erhalt der Eingliederungsfähigkeit).
Diese Massnahmen zur allmählichen Integration in den Arbeitsmarkt basieren auf einem abgestuften System. Die einzelnen Stufen sind:
- Belastbarkeitstraining
- Aufbautraining
- wirtschaftsnahe Integration mit Unterstützung am Arbeitsplatz
- Arbeit zur Zeitüberbrückung
Die Integrationsmassnahmen sind auf Personen zugeschnitten, die psychische Probleme haben und eine intensive Betreuung benötigen, damit sie ihre Arbeitsfähigkeit wiedererlangen und können.
Die Integrationsmassnahmen können in einer speziellen Einrichtung oder auf dem freien Arbeitsmarkt stattfinden.
Beitrag an den Arbeitgeber bei Integrationsmassnahmen innerhalb des Unternehmens.
Die IV kann dem Arbeitgeber einen Beitrag ausrichten, wenn er einen Mitarbeiter mit psychischen Problemen im Unternehmen weiterbeschäftigt und bei der Umsetzung der Integrationsmassnahmen massgeblich mitarbeitet.
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